Lieferbedingungen/AGB:

Lieferbedingungen :
1. Mündlich, telefonisch, per Fax oder e-Mail erteilte Aufträge sind rechtlich        verbindlich. Aufträge werden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich von uns bestätigt sind, nur zu unseren Lieferbedingungen angenommen und ausgeführt. Wir behalten uns Teillieferungen und Ablehnung von Aufträgen vor.
2. Die Preise verstehen sich freibleibend, netto ohne ges. MwSt., inklusive normaler Verpackung. Lieferung in EU und Ausland generell ab Werk.
3. Die Gefahr für alle Sendungen geht bei Verlassen des Hauses auf den Käufer über.
4. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware Berücksichtigung finden. Bei Sonderanfertigungen sind Über/ Unterlieferungen bis 15 % möglich. Die Anfertigungen erfolgen zu Risiken des Käufers und dieser ist auch haftbar für Patent- oder Wettbewerbsverstöße. Bei berechtigter Beanstandung,
d.h. bei Vorliegen von Fabrikationsfehlern, wird kostenlos Ersatz geliefert, soweit die Ware nicht verarbeitet ist. Die Ersatzpflicht erstreckt sich ausschließlich auf die kostenlose Lieferung fehlerfreier Ware, jedoch nicht auf Ersatz der Gegenstände, in denen fehlerhafte Ware verarbeitet wurde. Weitergehende
Ansprüche an entgangenem Gewinn sind ausdrücklich ausgeschlossen. Garantie bzw. Ablaufdatum verstehen sich immer ab Produktionsdatum. Bei Handelsware entspricht unsere Garantie, der des jeweiligen Herstellers.
5. Rücknahme oder Umtausch bestellter und/oder ordnungsgemäß gelieferter Ware findet nicht statt. Wird ein Produkt, Gerät oder sonstige Ware zur Ansicht bestellt und nicht innerhalb von 2 Wochen retourniert, so gilt dies als Kaufabschluss und die Ware wird dem Käufer verrechnet. Ein späterer Rücktritt vom Kauf ist
nicht möglich. Bei abgesprochenen Rücknahmen, verrechnen wir 25 % für Handling, Kontrolle, Lagerspesen, soweit die Ware hundertprozentig in Ordnung ist.
Bei Fehler oder Beschädigungen übernehmen wir die Ware nicht. Bei Stornierungen von erteilten Aufträgen, egal ob schriftlich oder mündlich, verrechnen wir 25 % der Auftragssumme. Wir übernehmen zurück gesandte Ware AUSSCHLIESSLICH unter VORBEHALT!! Falls nach dem Auspacken Fehler oder Beschädigungen auftreten, ist ausschließlich der Versender verantwortlich. Bitte daher IMMER ausreichend versichern!!!!!!! Geräte entsprechen den CE Vorschriften und wir können unmöglich alle länderspezifischen Anforderungen kennen. Daher ist der jeweilige Importeur für die entsprechende Zulassung verantwortlich. Nichtwissen entbindet ihn nicht von der vollen Verantwortung.
6. Für alle Aufträge gelten ausschließlich unsere Zahlungsbedingungen. Einmal-EKG-Elektroden, Sonderanfertigungen, OEM-Produktion und Bulkwaren sind netto bei Rechnungserhalt zahlbar. Die Preise verstehen sich dafür immer „ab Werk“. Aufträge bis € 250,-- werden per Rechnung versandt.Werden von uns ausnahmsweise Aufträge unter € 100,-- angenommen, so verrechnen wir einen Handling-Aufschlag von € 15,-- und versenden ausnahmslos gegen Vorauskasse.
Bei Überschreiten der Zahlungsfrist verrechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 3 % über der jeweiligen Bankrate. Sollte eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, wird von uns nach 30 Tagen (lt. Gesetz), ohne Mahnung, automatisch der Klageweg bestritten und sämtliche anderen offenen Rechnungen werden sofort fällig und einklagbar.
7. Verkaufs- oder Hilfseinrichtungen, die von uns leihweise zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit Erzeugnissen aus unserem Vertriebsprogramm bestückt werden
8. Verlängerter Eigentumsvorbehalt.
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Der Käufer hat diesen an seine Kunden weiterzugeben. Das Eigentum
an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind. Auch wenn Bezahlung für bestimmte Waren erfolgte. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand
ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Verpfändungen und Sicherungsübertragungen sind ihm untersagt. Von Pfändungen der Liefergegenstände oder jeder anderen Einwirkung durch Dritte hat uns der Käufer zu schützen und unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zeitraum, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab.
8. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderungen auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er verpflichtet sich, die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Traunstein, auch wenn für andere Verträge und Bedingungen ein abweichender Gerichtsstand vereinbart wurde. Stand 15. April 2001 !
10. TRANSPORTSCHÄDEN :
Sollten wir auf Ihren Wunsch eine Transportversicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte folgenden Hinweis (Bei Nichtbeachtung müssten wir leider
Ersatzlieferung gegen Neuberechnung vornehmen.)
Trotz sorgfältiger Verpackung können Schäden bei jeweiliger Versandart nicht ausgeschlossen werde.
A.) Bei Beschädigungen, die bereits äußerlich sichtbar sind, darf der Empfang nicht vollgültig quittiert werden.
B.) Ist die Verpackung unbeschädigt und werden die Schäden erst beim Auspacken festgestellt, muss bei der Bahn, Post, Paketdienst oder Spediteur SOFORT reklamiert werden. Gegebenenfalls muss eine „Hausaufnahme“ durchgeführt werden.
Speditionen lehnen in den meisten Fällen Hausaufnahmen ab und berufen sich auf „reine Quittung“.
Packen Sie deshalb die Sendung im Beisein des Fahrers aus. Sollte dieser dies ablehnen, lassen Sie sich bitte einen Vermerk quittieren, wie :
„Sendung unter Vorbehalt angenommen. Fahrer lehnt Beisein beim Öffnen der Sendung ab.“
C.) In jedem Falle muss die Sendung in dem Zustand, in dem sie sich bei der Feststellung des Schadens befand, liegen bleiben. Zur reibungslosen Abwicklung
eines Schadensfalles benötigen wir : 1- Originalfrachtbrief." D.) Tatbestandsaufnahme.
11. Verpackungsverordnung:
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die vom Gesetzgeber auferlegte Rücknahmepflicht in Deutschland nicht bedeutet, dass die damit verbundenen Kosten von uns zu tragen sind. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die von uns eingesetzten Transportverpackungen zu entsorgen, so sind wir gerne bereit, dieses Material bei frachtfreier Anlieferung zurückzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unfreie Anlieferungen und Fremdverpackungen von uns nicht angenommen werden.
12.) VERANTWORTLICHKEIT DES HERSTELLERS:
Der Hersteller, Zusammenbauer, Errichter oder Importeur betrachtet sich nur dann für die Auswirkungen auf die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung des Gerätes verantwortlich, wenn Montage, Erweiterungen, Neueinstellungen, Änderungen oder Reparaturen durch von ihm ermächtigte Personen ausgeführt wurden, die elektrische Installation des betreffenden Raumes den Bestimmungen entspricht, das Gerät vor allem gut geerdet ist und das Gerät in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung verwendet wird.
13.) Wir gewähren auf Geräte die in der EU gesetzliche Garantie.
Garantiebedingungen:
1 - Die Installation der Geräte muss beim Kunden durch den Hersteller, Importeur oder einem zugelassenen Händler erfolgen. Dazu gehört eine gründliche Einschulung an Hand der Betriebsanleitung, inklusive Erklärung kleiner Service- und Reparaturarbeiten. ERDUNG; Achten Sie auf perfekte Erdung Ihres Gerätes. Wichtig, verwenden Sie keine Steckdosen, die nicht geerdet sind sowie 2-polige und nicht geerdete Verlängerungen. Achtung auch auf statische Elektrizität. Das Garantiezertifikat muss vom Kunden unterschrieben werden, der damit die Einschulung bestätigt und sie muss innerhalb von 15 Tagen an das Werk geschickt werden um die Garantie zu gewährleisten. Ohne eingeschicktem Garantiezertifikat wird nur die gesetzliche Garantie übernommen. Eine Elektronikversicherung mit einem Selbstbehalt von € 150,-- muss abgeschlossen sein.
2 - Die Garantie erstreckt sich auf Material- und Konstruktionsfehler, vom Datum der Installation.
3 - Während der Garantie werden die als fehlerhaft erkannten Teile schnellstmöglich ausgetauscht, sofern sie nicht durch unsachgemäße Handhabung oder Reparaturversuche ungeschulter Personen entstanden sind. Uns stehen je 3 Garantiereparaturen zu.
4 - Ausgenommen sind höhere Gewalt und Transportschäden.
5 - Schadhafte Geräte müssen für uns kostenfrei eingesandt werden, wo sie auf schnellstem Wege repariert werden. Reparaturen im Hause des Kunden können nur nach vorheriger Absprache und gegen extra Berechnung erfolgen.
6 - Für die Zeit des Geräteausfalles können wir keine Ersatz- oder Ausfallkosten, weder direkter noch indirekter Art, übernehmen.
7 - Die Garantie erstreckt sich nicht auf normale Abnutzung. Ausgenommen sind Verschleißteile, wie Sicherungen, Lampen, Schläuche, Behandlungsköpfe, Gehäuseteile, Elektroden, Kabel etc. vor allem Computer und Mikroprozessoren, wenn die Geräte oder die Räume nicht vorschriftsmäßig geerdet sind.
8 - Ebenfalls ausgenommen sind die kleinen Service- und Reinigungsarbeiten, die in der Gerätebeschreibung erwähnt sind, speziell Fehler, die durch Nichtbeachtung der erwähnten Punkte entstehen.
9 - Wir reservieren uns das Recht, technische oder ästhetische Verbesserungen an den Geräten ohne Ankündigung durchzuführen.
10 - Bei Verwendung, von uns nicht geprüfter Substanzen, vor allem Mikrokristallen, die nicht aus Al203 bestehen, können wir keine Garantie übernehmen, da daraus Folgeschäden entstehen können.
13. Zulieferteile, wie Fremdgeräte, Bildschirme, Staubsauger, Haartrimmer und ähnliches, werden nur mit der Originalgarantie des jeweiligen Herstellers garantiert.
GERICHTSSTAND IST AUSSCHLIESSLICH Traunstein.

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